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Bristol Myers Squibb verklagt Xspray Pharma wegen Patentverletzung bei einem Leukämie-Medikament

Die Bristol Myers Squibb Company (BMS) hat am Mittwoch in New Jersey County Klage gegen die Xspray Pharma AB eingereicht. Die Patentverletzungsklage zielt darauf ab, die Herstellung und den Vertrieb von Generika des BMS-Medikaments Sprycel zu unterbinden.
Sprycel ist zur Behandlung von Erwachsenen und Kindern mit verschiedenen Leukämieformen bestimmt. Die Kläger sind Inhaber zweier Patente, eines Patents Nr. 725 und eines Patents Nr. 103 (Streitpatent), mit dem Titel „Verfahren zur Herstellung von 2-Aminothiazol-5-aromatischen Carboxamiden als Kinaseinhibitoren“. Die Patente wurden 2009 bzw. 2014 erteilt. Zusätzlich zu dem streitgegenständlichen Patent haben die Kläger auch einen Antrag auf Zulassung eines neuen Arzneimittels (NDA) für ein orales Medikament eingereicht.
Laut der Klage hat Xspray der FDA eine Geheimhaltungsvereinbarung vorgelegt, in der das Unternehmen die Genehmigung zur Herstellung und Vermarktung einer Generikaversion von Sprycel beantragt. Unter anderem kontaktierte Xspray die Kläger und teilte ihnen mit, dass die strittigen Patentansprüche ungültig seien oder durch die zukünftigen Produkte der Beklagten nicht verletzt würden.
Das Schreiben von Xspray an die Kläger gewährte ihnen vertraulichen Zugang zu bestimmten Teilen der Xspray-Geheimhaltungsvereinbarung, jedoch nicht zum Hauptdokument des Arzneimittels. Laut Klageschrift haben die Kläger keinen Zugriff auf die zentralen Arzneimitteldokumente, was ihre Fähigkeit beeinträchtigt, „Informationen zu prüfen, die für ihre Analyse von Verstößen relevant sind“.
Die Klage wirft Xspray vor, mindestens einen Anspruch jedes der fraglichen Patente zu verletzen. Darüber hinaus erklären die Kläger, dass die Beklagten unmittelbar nach der FDA-Zulassung ihre Absicht zur Herstellung und Vermarktung ihrer NDA-Produkte bekannt gegeben hätten, was nach Ansicht der Kläger eine weitere Verletzung der genannten Patente darstelle.
BMS argumentierte, dass den Beklagten ein „erheblicher und irreparabler Schaden“ entstünde, wenn sie nicht an weiteren Patentverletzungen gehindert würden. Die Klage umfasst zwei Anklagepunkte wegen Patentverletzung. Die Kläger streben in beiden Anklagepunkten eine positive Entscheidung, eine einstweilige Verfügung zur Verhinderung weiterer Verletzungen, eine Anordnung, die die Herstellung der NDA-Produkte der Beklagten vor Ablauf des betreffenden Patents untersagt, sowie Schadensersatz, falls die Beklagten ihre NDA-Produkte vermarkten.


Veröffentlichungsdatum: 12. April 2023